Wochenend Arbeit ( Zuschlag )

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Wochenend Arbeit ( Zuschlag )

Beitragvon Sonix » 01.07.2008, 05:27

Wir mussten neulich in der Firma von Montag bis zum Sonntag und nochmals vom nächsten Montag bis zum Samstag morgen Nachtschicht arbeiten (insgesammt 12 Tage).
Da wir jetzt alle misstrauisch sind wegen dem Zuschlag hab ich mir gedacht ich post das hier mal rein vielleicht hatte mal jemand ne ähnliche Situation und kennt sich da aus.

Was ich beim Googlen so gefunden habe ist das man einen Zuschlag für Sonntagsarbeit von mindestens 50% hat. Der Samstag sollte eigentlich gleich sein für die Nachtschicht.Morgen- und Spätschicht weiss ich leider nicht.Was ich auch nicht ganz verstehe ist: Der Zuschlag von 50% wäre ja z.b. wenn ich 8 Stunden arbeite müsste ich 4Stunden + bekommen. Ist da auch noch ein Zuschlag für denn Lohn etc etc.

Ich check jetzt nicht mehr was ich da schreibe also hör ich lieber jetzt auf bevor ich alles noch durcheinander bringe :roll: :)



(Dragi! Wir brauchen eine neue Sektion wusste nicht wo ich das rein posten soll :? )
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Beitragvon dragi » 01.07.2008, 14:55

Olaa..

Ne passt schon, gehört schon zu Stadtgesprächen finde ich. Sind allgemeine, informative und interessante Bürgerrechts-Themen.

Ehm werde mich noch informieren betreffend dem. Also denke 50% Zuschlag für Samstags-Arbeit. Bei 26.-/h Lohn dann 39.- Auszahlung. Was Sonntags-Arbeit angeht, möchte nix Falsches sagen, aber denke sogar über 50% Zuschlag möglich. Aber wer da ganz sicher Bescheid weiss, ist René. Hofe er liest das bald. Sonst sende ihm doch ne PN. Er kann ja die Antwort hier posten. Wäre sicher für viele interessant.
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Beitragvon christian » 01.07.2008, 15:48

http://www.gesetze.ch/sr/822.11/822.11_003.htm

Art. 19 hat geschrieben:Vorübergehende Sonntagsarbeit wird bewilligt, sofern ein dringendes Bedürfnis nachgewiesen wird. Dem Arbeitnehmer ist ein Lohnzuschlag von 50 Prozent zu bezahlen.


Art. 17b hat geschrieben:Dem Arbeitnehmer, der nur vorübergehend Nachtarbeit verrichtet, hat der Arbeitgeber einen Lohnzuschlag von mindestens 25 Prozent zu bezahlen.


Das ist das, was du mindestens bekommst.
Wenn du aber näher Bescheid wissen willst, schau dir mal dein GAV an.
Samstag ist ein normaler Arbeitstag.
cu

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